Wann ist ein Immobilien-Wertgutachten überhaupt erforderlich?
Nachfolgend sind einige Anlässe aufgeführt, bei denen es Sinn macht, ein Gutachten erstellen zu lassen:
Wenn Sie z.B. eine Immobilie
- guten Gewissens verkaufen,
- zu Versicherungszwecken bewerten,
- zu einem realen Marktwert erwerben,
- bei einem Kreditunternehmen beleihen,
- zum angemessenem Mietzins vermieten,
- einem anderen Vermögenszweig zuordnen,
- umgebaut, modernisiert oder saniert haben,
- erben und für das Finanzamt steuerlich erfassen,
- auf den (Beleihungs-)Wert regelmäßig überprüfen,
- vorsorglich zu Zwecken der Vermögensübersicht erfassen,
- anteilmäßig erben und den finanziellen Ausgleich anstreben,
- im Rahmen der Unternehmensbilanz wertmäßig abbilden müssen.
Je nach Anlass werden die Immobilien-Wertgutachten in Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten, Versicherungswertgutachten und Mietwertgutachten unterschieden.