Immobilienbewertung vonMann

Erstattung von allgemein anerkannten Wertgutachten


Wann ist ein Immobilien-Wertgutachten überhaupt erforderlich?

Nachfolgend sind einige Anlässe aufgeführt, bei denen es Sinn macht, ein Gutachten erstellen zu lassen:

Wenn Sie z.B. eine Immobilie

  • guten Gewissens verkaufen,
  • zu Versicherungszwecken bewerten,
  • zu einem realen Marktwert erwerben,
  • bei einem Kreditunternehmen beleihen,
  • zum angemessenem Mietzins vermieten,
  • einem anderen Vermögenszweig zuordnen,
  • umgebaut, modernisiert oder saniert haben,
  • erben und für das Finanzamt steuerlich erfassen,
  • auf den (Beleihungs-)Wert regelmäßig überprüfen,
  • vorsorglich zu Zwecken der Vermögensübersicht erfassen,
  • anteilmäßig erben und den finanziellen Ausgleich anstreben,
  • im Rahmen der Unternehmensbilanz wertmäßig abbilden müssen.

 

Je nach Anlass werden die Immobilien-Wertgutachten in Verkehrswertgutachten, Beleihungswertgutachten, Versicherungswertgutachten und Mietwertgutachten unterschieden.

Repräsentative Spezialimmobilie
vonmann © 2006-2010 | Kontakt | Rechtliche Hinweise